Reparaturbestätigung & Nachweis
Haben Sie Ihren Unfallschaden fiktiv (auf Gutachtenbasis) abgerechnet und das Fahrzeug in Eigenregie instand gesetzt? Um die volle Entschädigung – insbesondere den Nutzungsausfall – von der Versicherung zu erhalten, ist ein qualifizierter Nachweis über die erfolgte Reparatur zwingend erforderlich.
Noch wichtiger ist dieses Dokument für die Zukunft: Sollten Sie später erneut einen Unfall an derselben Stelle haben, verweigern Versicherungen oft die Zahlung mit dem Argument des "Altschadens". Mit unserer Reparaturbestätigung weisen Sie rechtssicher nach, dass der frühere Schaden fachgerecht behoben wurde.
Sicherung Ihrer Restansprüche
Wir begutachten Ihr repariertes Fahrzeug kurzfristig und erstellen eine Bestätigung inklusive aktueller Lichtbilder. Wir dokumentieren, dass die Verkehrssicherheit wiederhergestellt ist und der Schaden beseitigt wurde. Diesen Nachweis senden wir direkt an Ihren Anwalt oder die Versicherung.
- Voraussetzung für die Zahlung der Nutzungsausfallentschädigung
- Beweis der fachgerechten Instandsetzung bei fiktiver Abrechnung
- Schutz vor Abzügen bei zukünftigen Unfällen (Altschaden-Problematik)
- Dokumentation der wiederhergestellten Verkehrssicherheit